Es gibt zwei Arten von Aktiengesellschaften. Bei der einen handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit einem Aufsichtsrat und einem Vorstand, bei der anderen um eine Gesellschaft mit einem Vorstand. Die Merkmale dieser beiden Unternehmenstypen unterscheiden sich bis zu einem gewissen Grad, was sie voneinander abgrenzt.
Merkmale einer Aktiengesellschaft
Nach dem Gesetz muss eine Aktiengesellschaft mindestens zwei Aktionäre haben bzw. mindestens sieben Aktionäre, wenn das Unternehmen börsennotiert ist. Das Gesetz schreibt keine Höchstzahl von Aktionären vor. Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl juristische als auch natürliche Personen Aktionäre sein können. Es ist jedoch sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass sich unter den Aktionären mindestens eine natürliche Person befinden muss. Sacheinlagen sind möglich, müssen aber zum Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens vollständig eingezahlt sein. Sie kann nicht nur nicht mit unterschiedlichem Kapital gegründet werden, sondern auch Sacheinlagen sind verboten. Ihre Laufzeit beträgt maximal 99 Jahre. Unabhängig von der Größe des Unternehmens ist es obligatorisch, dass es einen Wirtschaftsprüfer hat, sobald es gegründet ist.
Aktiengesellschaft mit einem Vorstand und einem Aufsichtsrat
Bei dieser Art von Unternehmen ist der Vorstand unter der Aufsicht des Aufsichtsrats für die Geschäftsführung verantwortlich. Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vorsitzenden und mehreren Mitgliedern, die natürliche Personen sind und vom Verwaltungsrat ernannt werden. Sie sind nicht notwendigerweise Aktionäre, es sei denn, die Satzung sieht vor, dass die Mitglieder Aktien der Gesellschaft besitzen müssen. Im Allgemeinen wird die Zahl der Mitglieder in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Andernfalls ist es Sache des Verwaltungsrats, die Anzahl der Mitglieder zu bestimmen. Übersteigt das Stammkapital der Aktiengesellschaft jedoch nicht 150.000 EUR, so kann der Vorstand aus nur einem Mitglied bestehen, das den Status eines alleinigen Geschäftsführers hat. Er ist gegenüber dem Aufsichtsrat rechenschaftspflichtig. Die Hauptversammlung oder der Aufsichtsrat hat das Recht, die Mitglieder des Vorstands abzuberufen.
Aktiengesellschaft mit einem Vorstand
Die Struktur dieser Art von Aktiengesellschaft gliedert sich wie folgt: der Geschäftsführer, der Verwaltungsrat und der Vorsitzende des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens achtzehn Mitgliedern. Ein Angestellter kann Direktor werden. Außerdem ist die Aktionärseigenschaft nicht mehr erforderlich, um für das Amt des Direktors zu kandidieren, wenn diese Bedingung nicht in der Satzung vorgesehen ist. Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Verwaltungsrats sein. Die juristische Person muss jedoch einen ständigen Vertreter für diese Position benennen. Für Verwaltungsratsmitglieder muss eine Altersgrenze gelten. Sie werden durch Sitzungsgelder vergütet. Die Höhe dieser Gebühr wird von der Hauptversammlung der Aktionäre festgelegt.