Wie stellt man einen Antrag auf Eröffnung einer Zwangsverwaltung?

Für Unternehmen in Schwierigkeiten können drei sogenannte kollektive Verfahren unterschieden werden. Die Wahl des Verfahrens hängt von der Schwere des finanziellen Einbruchs ab, mit dem das Unternehmen konfrontiert ist. So gibt es den gerichtlichen Schutz, der maximal 18 Monate dauert. Die gerichtliche Beitreibung erfolgt, wenn das Unternehmen gerettet werden kann. Seine Höchstdauer beträgt ebenfalls 18 Monate. Schließlich wird die gerichtliche Liquidation für Unternehmen ausgesprochen, deren Sanierung praktisch unmöglich ist.

Wann ist die Eröffnung einer Zwangsverwaltung zu beantragen?

Für die Beantragung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss das Unternehmen nachweisen können, dass es sich in einem Zustand der Zahlungsunfähigkeit befindet. Zweitens muss sie beweisen, dass eine Umstrukturierung möglich ist. Der Zustand der Zahlungsunfähigkeit ist die Tatsache, dass ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden oder Verbindlichkeiten im Verhältnis zu seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen. Was die mögliche Zwangsverwaltung betrifft, so muss das Unternehmen nachweisen können, dass es dank dieses Verfahrens seine Tätigkeit fortsetzen kann und somit in der Lage sein wird, seine Schulden zu begleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten.

Der Antrag auf Eröffnung einer gerichtlichen Zwangsverwaltung

Der Antrag auf Eröffnung des Konkurses muss innerhalb von 45 Tagen nach Einstellung der Zahlungen gestellt werden. Sie muss vom Unternehmen über seinen Geschäftsführer vorgenommen werden. Sie kann auch durch den Gläubiger im Wege eines Mahnbescheids erfolgen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann auch ein Antrag auf Eröffnung eines Zwangsverwaltungsverfahrens gestellt werden. Zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem sich der eingetragene Sitz der juristischen Person befindet. Bei einer natürlichen Person ist das Gericht des Sitzes ihrer Gesellschaft oder des Ortes, an dem sie gewöhnlich ihre Tätigkeit ausübt, zuständig.

Für einen Antrag auf Einleitung einer gerichtlichen Zwangsverwaltung vorzulegende Unterlagen

Das Antragsdossier besteht aus verschiedenen Unterlagen: einer Erklärung über die Zahlungseinstellung, einer kurzen Vermögensaufstellung, einer Kapitalflussrechnung mit einem Datum von höchstens einem Monat. Darüber hinaus sind eine Aufstellung der Verbindlichkeiten und Aktiva der Verpflichtungen und Sicherheiten, der Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres und eine ehrenwörtliche Erklärung, dass in den letzten 18 Monaten vor der Antragstellung kein Schlichtungsverfahren stattgefunden hat, vorzulegen. Außerdem  eine Liste der gemeinsamen Verantwortlichen für die Schulden der Gesellschaft mit ihren jeweiligen Namen und Anschriften, eine Aufstellung der Schulden und Forderungen, die Zahl der Beschäftigten und der zum Ende des Geschäftsjahres erzielte Umsatz.